Neben der Übernahme von klassischen Verteidigungen besteht ein Schwerpunkt der Strafverteidigung unter anderem in der wirtschaftsstrafrechtliche Beratung und Vertretung von Unternehmen, Geschäftsführern und Mitarbeitern im Korruptions-, Subventions- und im Insolvenzstrafrecht.
Darüber hinaus erfolgt die Beratung im präventiven Bereich, also im Hinblick auf die Einhaltung von Verhaltensregeln, Verordnungen und Gesetzen innerhalb des Unternehmens. Auf diese Weise können strafrechtliche Risiken im wirtschaftlichen Bereich rechtzeitig erkannt und minimieren werden.
Wirtschaftsstraftaten werden von den Strafverfolgungsbehörden mit zunehmender Intensität verfolgt. Diese Tendenz ist um so bedeutsamer, als schon ein Ermittlungsverfahren schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben kann. Denn die Öffentlichkeitswirkung eines solchen Verfahrens ist sowohl im beruflichen als auch im privaten Umkreis oft, eine Verurteilung kann in manchem Fall sogar existenzvernichtend sein.
Zu den Themenkreisen, mit denen sich Beratung und Verteidigung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts befasst, sind insbesondere Bankrott, Betrug, Bestechung, Bilanzfälschung, Korruptionsstraftaten, Vorteilsgewährung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Untreue, Unterschlagung, Verletzung der Buchführungspflicht, Insolvenzverschleppung, Straftaten gegen den Wettbewerb, Kapitalanlagebetrug, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Subventionsbetrug sowie die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke zu zählen.
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