Zu den Verstößen, mit denen sich Verteidigung im Bereich des Verkehrsstrafrechts befasst, sind insbesondere das unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB, der Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln, § 145 StGB, die gefährlichen Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr, § 315 StGB, die Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs, § 315 a StGB, die gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315 b StGB, die Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315 c StGB sowie die Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB, zu zählen
Angesichts der möglichen Nebenfolgen einer Verkehrsstraftat für den Beschuldigten wie der Entzug der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot sowie die Eintragung in das Verkehrszentralregister, die insbesondere für Berufskraftfahrer schwerwiegend sind, ist in solchen Verfahren eine kompetente Strafverteidigung sehr wichtig. Denn schon im Ermittlungsverfahren ist die Vorbereitung der geeigneten Verteidigungsstrategie, die sorgfältige Beweisauswertung und die Prüfung der Frage einer Stellungnahme zu den erhobenen Tatvorwürfen häufig von entscheidender Bedeutung.
Gleiches gilt für die Hauptverhandlung. Für eine optimale Verteidigung im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten sind die richtige Beweisführung sowie die Bewertung von Zeugenaussagen und Gutachten von wesentlicher Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. So sind besondere Kenntnisse zu polizeilichen Messverfahren oder Fragen der Unfallrekonstruktion erforderlich.
Diese Besonderheiten bei der Verteidigung bei Verkehrsverstößen erfordern Fachkenntnisse und Erfahrung, welche in einer Vielzahl von einschlägigen Strafverfahren erworben wurden.
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