Strafrecht

Die Kanzlei bietet eine umfassende Beratung und bundesweite Verteidigung in Strafsachen. Aufgrund der Ausrichtung der Kanzlei auf die Strafverteidigung wird jedem Mandanten eine professionelle, moderne und den sich ständig ändernden Anforderungen des Strafrechts angepasste Vertretung und Verteidigung geboten.

Die Strafverteidigung erfolgt während des gesamten Strafverfahrens, also im Ermittlungsverfahren, während der Untersuchungshaft und in der Hauptverhandlung sowie bei Strafvollstreckung und Vollzug. Insofern kann auf eine langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung in den verschiedenen Teilbereichen des Strafrechts zurückgeblickt werden.

Hierunter zählt auch die Verteidigung bei Deliktsvorwürfen aus dem Bereich des allgemeinen Strafrechts:

Betrug, Erschleichen von Leistungen, Diebstahl, Ladendiebstahl, Einbruchsdiebstahl (schwerer Diebstahl), Hehlerei, Unterschlagung, Untreue, Erpressung, räuberische Erpressung, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Nötigung, Raub, räuberischer Diebstahl, Sachbeschädigung, Brandstiftung, Beleidigung, Verleumdung, Urkundenfälschung, Meineid, uneidliche Falschaussage.

 

In jedem Fall gilt:

Je eher ein Strafverteidiger beauftragt wird, desto besser sind die Möglichkeiten der Verteidigung. Deswegen sollte man als Beschuldigter unbedingt mit einem Strafverteidiger sprechen, ob und welche Angaben zur Sache gemacht werden.

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