Steuerstrafrecht

Eine sachgerechte Verteidigung in Steuerstrafverfahren erfordert zum einen umfangreichen Kenntnisse im materiellen Steuerstrafrecht, dessen Vorschriften überwiegend in strafrechtlichen Nebengesetzen zu finden sind. Zum anderen ist mehrjärige Erfahrung im Umgang mit den Ermittlungsbehörden, insbesondere mit der Steuerfahndung, unumgänglich.

Das Hauptaugenmerk der anwaltlichen Tätigkeit ist in steuerstrafrechtlichen Verfahren vornehmlich darauf gerichtet, einen Verfahrensabschluss ohne Erhebung einer Anklage zu erreichen. Denn gerade in Steuerstrafverfahren ist es ein Anliegen der Beteiligten, dass vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens Gespräche zwischen den Strafverfolgungsbehörden und der Verteidigung über den Umfang der Vorwürfe geführt werden. Auf diese Weise kann die Verteidigung wesentlichen Einfluss auf den Umfang und den Ausgang der Ermittlungen nehmen. So ist unter bestimmten Voraussetzungen eine die Beteiligten bindende Einigung über die Annahme eines bestimmten Sachverhalts und über eine bestimmte Sachbehandlung möglich. Derartige Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde werden als tatsächliche Verständigung bezeichnet. In der Praxis ermöglicht die tatsächliche Verständigung oftmals die Erledigung des Strafverfahrens.

Zu den Themenkreisen, mit denen sich Beratung und Verteidigung im Bereich des Steuerstrafrechts befasst, sind insbesondere die Beratung, Planung und Koordination im Hinblick auf eine Selbstanzeige, das Erstellen der Selbstanzeige, der Beistand bei Durchsuchungsmaßnahmen sowie die Verteidigung im Steuerstrafverfahren vor Gericht zu zählen.

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