Ordnungswidrigkeitenrecht

Vorwürfe, die aufgrund einer begangenen Ordnungswidrigkeit erhoben werden, stehen überwiegend im Zusammenhang mit einem angeblichen Fehlverhalten im Straßenverkehr.

Angesichts der möglichen Folgen für den Betroffenen, die insbesondere für Berufskraftfahrer schwerwiegend sind, ist in solchen Verfahren eine kompetente Verteidigung wichtig. Denn Verkehrsordnungswidrigkeiten wie etwa Geschwindigkeitsübertretungen, Rotlichtverstöße, Nichteinhaltung des Mindestabstands, Fahrten unter Alkohl- oder Rauschmitteleinfluss, Park- oder Halteverbotsverstöße oder auch Verstöße gegen die StVZO können mit einem Fahrverbot, einer Eintragung in das Verkehrszentralregister, einem Bußgeld oder auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden.

Erfahrungsgemäß ist es nicht ratsam, sich als Betroffener selbst und ohne den tatsächlichen Ermittlungsstand zu kennen, zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Die Verteidigung kann vor einer Äußerung zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Insofern zeigt sich häufig, dass die Ergebnisse bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen und auch bei sonstigen Verkehrsüberwachungen fehlerhaft sind und deswegen die gegenüber dem Betroffenen erhobenen Vorwürfe nicht aufrechterhalten werden können.

Sollten dagegen die Voraussetzungen für eine entsprechende Ahndung der erhobeben Vorwürfe nicht auszuäumen sein, hat die Verteidigung oftmals die Möglichkeit auf das Verfahren derart einzuwirken, dass die ursprünglich angedachten Sanktionen verringert und von einem drohenden Fahrverbot im Einzelfall abgesehen werden kann.

 

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