Unter den Begriff Kapitalstrafrecht fallen die Delikte, bei denen der Tatvorwurf die Tötung eines Menschen umfasst.
Hierzu zählen vor allem Mord, § 211 StGB, Totschlag, § 212 StGB, Minder schwerer Fall des Totschlags, § 213 StGB, Tötung auf Verlangen, §216 StGB, Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB, Fahrlässige Tötung, § 222 StGB sowie Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB.
Das Kapitalstrafrecht weist mit seinen hohen Strafandrohungen bis hin zur lebenlangen Freiheitsstrafe die schwersten Rechtsfolgen innerhalb des Strafrechts auf. Angesichts der möglichen schwerwiegenden Folgen für den Beschuldigten ist in solchen Verfahren eine qualifizierte Strafverteidigung besonders wichtig. Denn schon im Ermittlungsverfahren sind ein kompetenter Beistand für den Beschuldigten, der sich fast immer in Unterschungshaft befindet, sowie der richtige Umgang mit den Ermittlungspersonen, insbesondere im Hinblick auf Frage einer Stellungnahme zu den erhobenen Tatvorwürfen, und die sorgfältige Wahl einer geeigneten Verteidigungsstrategie von entscheidender Bedeutung.
Gleiches gilt für die Hauptverhandlung. Für eine optimale Verteidigung sind die richtige Beweisführung sowie die Bewertung von Zeugenaussagen und Gutachten von wesentlicher Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Deswegen bedarf es zur Verteidigung häufig spezieller Kenntnisse in den Bereichen der Kriminaltechnik, Rechtsmedizin, Psychologie und Psychatrie.
Diese Besonderheiten bei der Verteidigung in Kapitalstrafsachen erfordern Fachkenntnisse und Erfahrung, welche in einer Vielzahl von Strafverfahren erworben und durch die Ausbildung zum Fachanwalt zum Ausdruck gebracht wurden.
|