Insolvenzstrafrecht

Angesichts der steigenden Zahlen an Insolvenzen gewinnen Strafverfahren mit Bezug zur Insolvenz eines Unternehmens immer mehr an Bedeutung und stellen einen wesentlichen Bereich des Wirtschaftsstrafrechts dar. Als mögliche Folgen für den Beschuldigten stehen dabei sowohl strafrechtliche Sanktionen als auch die zivilrechtliche Haftung oder eine Untersagung der Geschäftsführungs- und Vorstandstätigkeit im Raum.

Hierbei ist insbesondere von Bedeutung, wann eine Unternehmenskrise in Form von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist und ob die Verantwortlichen hätten entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit ergreifen müssen.

Vor diesem Hintergrund richtet sich das Hauptaugenmerk der Verteidigung im Bereich der Insolvenzstraftaten nicht nur auf die Abwehr der erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe sondern auch auf die Reduzierung der zivilrechtlichen Haftung der Geschäftsführer und die Ermöglichung eines künftigen Handelns als Geschäftsführer oder Vorstand eines Unternehmens.

Gegenstand der Verteidigung im Bereich Insolvenzstrafrecht sind Vorwürfe der Begehung von Delikten wie Bankrott, §§ 283, 283a StGB, die Insolvenzverschleppung, § 15a InsO, die Verletzung der Buchführungspflichtgemäß § 283b StGB, die Gläubigerbegünstigung, § 283c StGB sowie die Schuldnerbegünstigung, § 283d StGB. Zudem zählen Betrugsdelikte nach § 263 StGB und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt durch Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer nach § 266a StGB zu den Vorwürfen, die oftmals von den Ermittlungsbehörden im Rahmen von Insolvenzverfahren erhoben werden.

 

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