IT-Recht

Im Rahmen des anwaltlichen Dienstleistungsangebotes berät die Kanzlei sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, insbesondere Festnetzanbieter, Betreiber von Telekommunikationsinfrastrukturen, Hardwarehersteller, Internetdienstleister und Wiederverkäufer sowie deren Kunden im Bereich des IT- Rechts.

Neben der Prozessführung in diesen Bereichen bilden die Schwerpunkte der Beratung im Informationstechnologierecht insbesondere Rechtsfragen des Vertriebs von Soft- und Hardware, der Nutzung verschiedener Medien und deren Technologien sowie Fragen zu den unterschiedlichen Feldern der Internetnutzung.

Bei Sachverhalten mit Bezug zum Informationstechnologierecht sind häufig zusätzlich kennzeichen-, wettbewerbs- oder urheberrechtliche Fragen zu berücksichtigen. Insbesondere im Bereich des IT-Rechts sind neben rechtlich fundiertem Spezialwissen ein solides Verständnis der technischen Grundlagen gefordert.

Hier wird dem Mandanten eine branchenspezifische, umfassende Rechtsberatung in allen sich ergebenden Rechtsfragen angeboten: Auf dem Gebiet des EDV-Rechts insbesondere die Erstellung und Prüfung von Projektverträgen, die Beratung im Software- und Hardwarevertrieb, Datenbank- und Lizenzvertragsrecht, die Erstellung und Prüfung von Wartungs- und Pflegeverträgen.

Im Bereich des Internet- und Onlinerechts insbesondere die Verteidigung gegen Abmahnungen, Beratung bei Fernabsatzverträgen, der Entwurf und Prüfung von AGB, Datenschutzrecht sowie die Beratung im gewerblichen Rechtsschutz.

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