Aufgrund langjähriger Erfahrung bei der Verteidigung im Computer- und Internetstrafrecht bietet die Kanzlei besondere Kenntnisse sowohl im Strafrecht als auch über die verschiedenen Technologien und das IT- Recht. Denn grundlegende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verteidigung auf dem Gebiet des Computer- und Internetstrafrechts sind das Verständnis der technischen Möglichkeiten und die Erfahrung bei der Anwendung der sich ständig verändernden rechtlichen Vorschriften und Rechtsprechung.
Die Beurteilung der Verfahrenssituation unter Berücksichtigung ihrer technologischer Eigenarten sowie auch insbesondere der richtige Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden sind uns aufgrund ständiger Tätigkeit in diesen Bereichen bestens vertraut. Denn Computer- und Internetstrafsachen verlangen sowohl den Strafverfolgungsorganen, als auch den Strafverteidigern besondere Kompetenzen ab. Die zutreffende Bewertung von technischen Abläufen, die korrekte Würdigung digitaler Beweismittel und sonstige verfahrenstechnische Besonderheiten sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung.
Da die Kanzlei seit Jahren umfangreich in den Bereichen des IT- Rechts tätig ist und sich auch insoweit spezialisiert hat, kann dem Mandanten eine fundierte Verteidigung auf diesem Spezialgebiet des Strafrechts geboten werden. Hierunter zählt auch die Verteidigung bei Deliktsvorwürfen aus dem Bereich des Computer- und Internetstrafrechts:
Beleidigungsdelikte, Computerbetrug, Verletzung von Urheberrechten, Eingriffe in verwandte Schutzrechte, Umgehung von Schutzvorrichtungen, Ausspähen und Verletzung geschützter Daten, Strafbare Verwendung personenbezogener Daten, Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Störung von Telekommunikationsanlagen, Datenveränderung, Computersabotage, Verbreitung pornographischer Schriften im Internet. |