Vorwürfe, die im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen stehen, weisen neben den teilweise hohen Strafandrohungen grundsätzlich eine enorme Belastung für die Beteiligten auf. Angesichts der möglichen schwerwiegenden und nicht nur auf den Strafausspruch selbst begrenzten Folgen für den Beschuldigten ist in solchen Verfahren eine qualifizierte Strafverteidigung besonders wichtig.
Denn schon im Ermittlungsverfahren sind ein kompetenter Beistand für den Beschuldigten, der sich häufig in Unterschungshaft befindet, sowie der richtige Umgang mit den Ermittlungspersonen, insbesondere im Hinblick auf Frage einer Stellungnahme zu den erhobenen Tatvorwürfen, und die sorgfältige Wahl einer geeigneten Verteidigungsstrategie von entscheidender Bedeutung.
Gleiches gilt für die Hauptverhandlung. Für eine optimale Verteidigung sind die richtige Beweisführung sowie die Bewertung von Zeugenaussagen und Gutachten von wesentlicher Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Deswegen bedarf es für eine umfassende Verteidigung spezieller Kenntnisse in den Bereichen der Kriminaltechnik, Rechtsmedizin, Psychologie und Psychatrie.
Diese Besonderheiten bei der Verteidigung in Arztstrafsachen erfordern Fachkenntnisse und Erfahrung in Verfahren, welche die Straftatbestände fahrlässige Körperverletzung, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Totschlag, Tötung auf Verlangen einerseits, sowie zum anderen Betrug, Bestechung und Untreue zum Gegenstand haben.
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